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Waldbrandgefahrenstufen:
- sehr geringe Gefahr
- geringe Gefahr
- mittlere Gefahr
- hohe Gefahr
- sehr hohe Gefahr
Rauchen und Umgang mit Feuer
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen sind in Wäldern das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen) außerhalb einer von den Forstbehörden genehmigten Feuerstelle, das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten.
Quelle: © Deutscher Wetterdienst (DWD)
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